§3 Zuchtzulassung
Ohne Zuchtzulassung darf kein Alpenhütehund in der Zucht verwendet werden.
In jedem Jahr findet mindestens einmal eine Zuchtzulassungsprüfung
statt. Die Termine hierfür werden mindestens acht Wochen vorher bekannt gegeben. Voraussetzung zur Teilnahme ist ein Mindestalter von 18 Monaten.
Bei der Zuchtzulassungsprüfung wird der Alpenhütehund zuerst nach dem Phänotyp laut Standard von drei Mitgliedern der Zuchtleitung bewertet.
Danach erfolgt eine Überprüfung des Verhaltens und des Gehorsams. Der Hund soll sich hierbei Standard-typisch verhalten.
Die Ergebnisse werden in einem Beurteilungsbogen möglichst ausführlich
eingetragen und das Endergebnis mit ”bestanden” oder ”nicht bestanden” vermerkt. Ebenso können Einschränkungen, die die Zucht betreffen, verbindlich vermerkt werden. Beim Ergebnis ”nicht bestanden” kann der Hund die Prüfung auf Anraten der Zuchtleitung bei einem der folgenden Termine wiederholen.
Ein Durchschlag des Beurteilungsbogens geht an das Zuchtbuchamt, das Original behält der Besitzer.
Weiterhin notwendig für die endgültige Erteilung der Zuchtzulassung sind :
eine HD-Röntgenuntersuchung einer anerkannten HD-Röntgenstelle. Mindestalter hierfür sind 18 Monate.
Das Ergebnis muss HD-A , HD-B oder HD-C sein. HD-C-Hunde dürfen nur mit einem HD-A Partner verpaart werden.
eine Untersuchung per Hand auf Patella-Luxation. Das Ergebnis muss PL-frei oder PL-Verdacht ( Grad 1 ) sein.
eine Untersuchung der Augen auf folgende erbliche Augenerkrankungen : Progressive Retina-Atropie, Catarakt ( nicht kongenital ),
Collie-Eye-anomalie, Membrana pupillaris persistens, PHTVL/PHPV, Retinadysplasie, Mikropapille, Entropium, Ektropium, makroblepharon, Distichiasis, Linsenluxation und Retinadystrophie.
Diese Untersuchung muss durch einen anerkannten Tierarzt des ”Dortmunder Kreises” (DOK) erfolgen.
Für alle drei Untersuchungen sind die aktuellen VDH - Untersuchungsbögen zu verwenden.
Die Ergebnisse werden im Zuchtbuch vermerkt.
Der Alpenhütehund muss für den ersten Zuchteinsatz 18 Monate (Rüden) bzw. 24 Monate (Hündinnen) alt sein. (Zeitpunkt des Deckaktes).
Nach vollendetem achten Lebensjahr sind Hündinnen nicht mehr zur Zucht zugelassen, Rüden sind zuchttauglich auf Lebenszeit.
Eine Hündin darf maximal drei Würfe in ihrem Leben aufziehen. Auch für
einen Rüden kann die Zuchtleitung ein Zeugungslimit zu Gunsten anderer Rüden aussprechen. Bei der Hündin muss der Abstand zwischen zwei Würfen mindestens zwölf Monate betragen ( Stichtag ist der Wurftag ). Ausnahmen können beim Vorliegen von stichhaltigen Gründen von der Zuchtleitung genehmigt werden ( z.B. Verwerfen, Totgeburt ). In jedem Fall muss jedoch eine Läufigkeit übersprungen werden.
Der Alpenhütehund muss die Zuchtzulassungsprüfung mit ”bestanden” absolviert haben.
Die Zuchtzulassung wird in die Ahnentafel bzw. den Registerschein eingetragen.
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