Zuchtordnung

§1 Zweck

Die Zuchtordnung regelt den Einsatz geeigneter Hunde für die Zucht,  garantiert den Schutz der Zuchthunde vor Ausnutzung, regelt ein artgerechtes Aufwachsen der Welpen und die Kontrolle der Züchter.

Das Zuchtziel ist durch den Standard des Alpenhütehundes festgelegt.

§2 Zuchtbuch

In das Zuchtbuch des Clubs werden alle Alpenhütehunde  unter folgenden Voraussetzungen eingetragen :

    a)  Alle durch Einhaltung dieser Zuchtordnung gezogenen  Würfe.

    b) Alle Alpenhütehunde ohne Abstammungsnachweis, die erfolgreich die Zuchtzulassungsprüfung bestanden haben. Sie haben damit den Nachweis erbracht, phänotypisch und vom Verhalten her echte Alpenhütehunde zu sein. Sie bekommen  einen Registerschein, erhalten jedoch erst einmal nur die Zuchtzulassung für einen Wurf mit einem von der Zuchtleitung vorgeschlagenen Rüden. Alle daraus  fallenden Welpen müssen entweder bei einem Nachwuchstag oder einer  Zuchtzulassungsprüfung beurteilt werden. Ausnahmen erteilt auf Antrag unter besonderen Bedingungen die Zuchtleitung.

    Nach der Sichtung des Nachwuchses entscheidet sich der weitere Zuchteinsatz oder eine Zuchtsperre.

    Alpenhütehunde dieser Kategorie B erhalten vor ihrer Zuchtbuchnummer den Buchstaben B.

    Nachkommen dieser Hunde erhalten ein R vor ihrer Zuchtbuchnummer, bis  vollständig beidseitig drei Generationen nachgewiesen werden können.

    c) Alle Alpenhütehunde, die schon in das Zuchtbuch eines anderen Vereines eingetragen wurden. Es ist im Zuchtbuch einzutragen, unter welcher Nummer bei welchem Verein dieses Tier schon registriert wurden.

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