§1 Zweck
Die Zuchtordnung regelt den Einsatz geeigneter Hunde für die Zucht, garantiert den Schutz der Zuchthunde vor Ausnutzung, regelt ein artgerechtes
Aufwachsen der Welpen und die Kontrolle der Züchter.
Das Zuchtziel ist durch den Standard des Alpenhütehundes festgelegt.
§2 Zuchtbuch
In das Zuchtbuch des Clubs werden alle Alpenhütehunde unter folgenden Voraussetzungen eingetragen :
a) Alle durch Einhaltung dieser Zuchtordnung gezogenen Würfe.
b) Alle Alpenhütehunde ohne Abstammungsnachweis, die erfolgreich die
Zuchtzulassungsprüfung bestanden haben. Sie haben damit den Nachweis erbracht, phänotypisch und vom Verhalten her echte Alpenhütehunde zu sein. Sie bekommen einen Registerschein, erhalten jedoch erst einmal nur die Zuchtzulassung für einen Wurf mit einem von der Zuchtleitung vorgeschlagenen Rüden. Alle daraus fallenden Welpen müssen entweder bei einem Nachwuchstag oder einer Zuchtzulassungsprüfung beurteilt werden. Ausnahmen erteilt auf Antrag unter besonderen Bedingungen die Zuchtleitung.
Nach der Sichtung des Nachwuchses entscheidet sich der weitere Zuchteinsatz oder eine Zuchtsperre.
Alpenhütehunde dieser Kategorie B erhalten vor ihrer Zuchtbuchnummer den Buchstaben B.
Nachkommen dieser Hunde erhalten ein R vor ihrer Zuchtbuchnummer, bis vollständig beidseitig drei Generationen nachgewiesen werden können.
c) Alle Alpenhütehunde, die schon in das Zuchtbuch eines anderen Vereines eingetragen wurden. Es ist im Zuchtbuch einzutragen, unter welcher
Nummer bei welchem Verein dieses Tier schon registriert wurden.
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