Satzung/Seite 3

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§6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Verein endet durch freiwilligen Austritt, beim Tod des Mitglieds, beim Erlöschen des Vereins und beim Ausschluss aus dem  Verein.

Der freiwillige Austritt aus dem Verein erfolgt schriftlich zum Schluss  eines Kalender-jahres unter Einhaltung von drei Monaten  Kündigungsfrist.

Der Brief ist an die Hauptgeschäftsstelle zu richten.

Das ausscheidende Mitglied ist verpflichtet bis zu seinem Ausscheiden  die fälligen Beiträge zu entrichten.

Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vereinsvorstand mit  einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder.

Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn

         sein Verhalten zu Streit und Unfrieden Anlaß gibt.

    es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen, Satzung oder Zuchtordnung, sowie sonstigen Bestimmungen des Vereins verstoßen hat

    es wissentlich falsche Angaben in vereinsamtlichen Papieren, bei Ausstellungen, Zuchttauglichkeitsprüfungen, anderen Prüfungen oder dergleichen  gemacht hat

    es gewerbsmäßige Hundezucht und/oder Handel sowie unlautere Handlungen bei An- und Verkauf von Hunden ausübt.

    Verstöße von Mitgliedern gegen das Tierschutzgesetz bekannt  werden.

Von der Beschlussfassung über den Austritt eines Mitgliedes ist dem  Mitglied unter Fristsetzung von Seiten des Vorstandes Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern.

§7 Finanzierung und Beitragszahlung

Der ACD bestreitet seine Geschäftstätigkeit aus Beiträgen der Mitglieder und aus Entgelten für Dienstleistungen im Rahmen des Zweckbetriebes. diese Dienstleistungen sind in einer Gebührenordnung, die Bestandteil der Satzung ist,  aufgeführt.

Die Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag. Die Festlegung der Höhe des Jahresbeitrages erfolgt durch Beschluss der  Mitgliederversammlung.

Der Beitritt während des Geschäftsjahres begründet folgende  Beitragspflicht . im ersten Quartal den vollen Beitrag, im zweiten Quartal ¾ des Beitrages, im dritten Quartal die Hälfte des Beitrages und im vierten Quartal ¼ des Beitrages.

Jugendliche, Studenten, Wehrdienst- oder Ersatzdienstleistende,  Ehegatten und Familienangehörige zahlen einen ermäßigten Beitrag. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Bei Eintritt in den Verein haben neue Mitglieder ein Eintrittsgeld zu  zahlen. Die Höhe darüber wird durch die Mitgliederversammlung  festgelegt.

Forderungen des Vereins werden bei Nichtbezahlung innerhalb einer  festgesetzten Frist auf dem Rechtsweg geltend gemacht.

Gerichts- und Erfüllungsort ist der Sitz des ACD.

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