§6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verein endet durch freiwilligen Austritt, beim Tod
des Mitglieds, beim Erlöschen des Vereins und beim Ausschluss aus dem Verein.
Der freiwillige Austritt aus dem Verein erfolgt schriftlich zum Schluss eines Kalender-jahres unter Einhaltung von drei Monaten
Kündigungsfrist.
Der Brief ist an die Hauptgeschäftsstelle zu richten.
Das ausscheidende Mitglied ist verpflichtet bis zu seinem Ausscheiden die fälligen Beiträge zu entrichten.
Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vereinsvorstand mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder.
Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn
sein Verhalten zu Streit und Unfrieden Anlaß gibt.
es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen, Satzung oder Zuchtordnung, sowie sonstigen Bestimmungen des Vereins verstoßen hat
es wissentlich falsche Angaben in vereinsamtlichen Papieren, bei
Ausstellungen, Zuchttauglichkeitsprüfungen, anderen Prüfungen oder dergleichen gemacht hat
es gewerbsmäßige Hundezucht und/oder Handel sowie unlautere Handlungen bei An- und Verkauf von Hunden ausübt.
Verstöße von Mitgliedern gegen das Tierschutzgesetz bekannt werden.
Von der Beschlussfassung über den Austritt eines Mitgliedes ist dem Mitglied unter Fristsetzung von Seiten des Vorstandes Gelegenheit zu geben,
sich hierzu zu äußern.
§7 Finanzierung und Beitragszahlung
Der ACD bestreitet seine Geschäftstätigkeit aus Beiträgen der Mitglieder
und aus Entgelten für Dienstleistungen im Rahmen des Zweckbetriebes. diese Dienstleistungen sind in einer Gebührenordnung, die Bestandteil der Satzung ist, aufgeführt.
Die Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag. Die Festlegung der Höhe des Jahresbeitrages erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
Der Beitritt während des Geschäftsjahres begründet folgende Beitragspflicht . im ersten Quartal den vollen Beitrag, im zweiten Quartal ¾ des
Beitrages, im dritten Quartal die Hälfte des Beitrages und im vierten Quartal ¼ des Beitrages.
Jugendliche, Studenten, Wehrdienst- oder Ersatzdienstleistende, Ehegatten und Familienangehörige zahlen einen ermäßigten Beitrag.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Bei Eintritt in den Verein haben neue Mitglieder ein Eintrittsgeld zu zahlen. Die Höhe darüber wird durch die Mitgliederversammlung
festgelegt.
Forderungen des Vereins werden bei Nichtbezahlung innerhalb einer festgesetzten Frist auf dem Rechtsweg geltend gemacht.
Gerichts- und Erfüllungsort ist der Sitz des ACD.
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