Satzung

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§1Name und Sitz

Der Verein führt den Namen ”Alpenhütehunde Club Deutschland”. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgericht in Marl eingetragen werden.

Nachdem der Verein eingetragen wurde, ist die Namensgebung wie folgt ,,Alpenhütehunde Club Deutschland e.V.”, abgekürzt ACD e.V.. Sitz des Vereins  ist Haltern am See. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Neutralität

 Der ACD ist politisch und weltanschaulich neutral.

§3 Zweck und Aufgaben

(1) Zweck  des Vereins ist die Betreuung, Erhaltung und Förderung der Hunderasse ”Alpenhütehund”. hierzu gehört die Sorge für eine tierschutzgerechte und  sachgemäße Hundehaltung, Aufzucht und die Zucht dieser Hunde durch Vereinsmitglieder.    Der ACD führt für den Alpenhütehund ein eigenes  Zuchtbuch. Die Zucht wird durch die Zuchtordnung geregelt.

(2) Ein Ziel ist die Anerkennung der Rasse ”Alpenhütehund” durch den größten Weltverband im Hundewesen, der Federation Cynologique Internationale (FCI) in Brüssel.  

  Der ACD ist bereit,  so bald wie möglich mit dem Verband für das Deutsche Hundewesen( VDH e.V.), dem  deutschen Mitglied der FCI  zusammen zu arbeiten.

(3)  Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige  Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Er  ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet  werden.Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

  Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhätnidmäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(4) Die Aufgaben des Vereins sind :

    Förderung und Verbreitung des Alpenhütehundes unter Beachtung  der Zuchtordnung als Qualitäts- und Tierschutzgarantie.

    Führung eines Zuchtbuches für Alpenhütehunde

    Durchführung von Zuchttauglichkeitsprüfungen, Nachwuchstagen und sportlichen Veranstaltungen

    Unterstützung der Zucht-, Vererbungs- und Verhaltensforschung und des  Tierschutzes

    Beratung der Mitglieder in Fragen der Zucht, Aufzucht, Pflege, Haltung und Erziehung des Alpenhütehundes

    Erhaltung, Festigung und Vertiefung der typischen Eigenschaften des  Alpenhütehundes

    Ausbildung und Zulassung von Zuchtwarten und Zuchtrichtern

    Vermittlung von in Not geratenen Alpenhütehunden an ein rassegerechts  Zuhause.

(5)  Der Verein vertritt die gemeinsamen Interessen aller Mitglieder gegenüber Behörden, der Öffentlichkeit und allen Vereinigungen des  Hundewesens.

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