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§4 Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied kann jede Person ohne Altersbegrenzung werden.

Dies gilt auch dann, wenn sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt  im Ausland befindet. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die sich um die Sache des Alpenhütehundes oder dem Verein besondere Verdienste erworben haben. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag durch die Mitgliederversammlung.

Die Mitgliedschaft ist durch schriftliche Beitritterklärung an den Vorstand zu beantragen, der über die Aufnahme entscheidet.

Dieser ist bei Ablehnung des Aufnahmegesuches nicht verpflichtet, dem  Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

Die Annahme der Mitgliedschaft wird durch Übersendung des  Mitgliedausweises und der Zahlungsaufforderung des Eintrittgeldes und des  Mitgliedbeitrages bestätigt.

Mit der Aufnahme als Mitglied werden die Satzung und die Anordnungen des Vereins als verbindlich anerkannt.

Generell ausgeschlossen vom Erwerb der Mitgliedschaft sind gewerbsmäßige Hundezüchter, gewerbsmäßige Hundehändler und Vermittler und Personen, die gegen  Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verstoßen.

§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.

Alle Mitglieder haben gleiche Rechte.

Jedes Mitglied kann in jedes Amt des ACD gewählt werden, wenn nach der Satzung kein Hindernisgrund besteht.

Jedes Mitglied hat Anspruch auf Benutzung aller vom Verein geschaffenen  Einrichtungen.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsmäßigen Regelungen des Vereins zu befolgen und seine Bestrebungen zur Förderung des Alpenhütehundes zu  unterstützen, die Hundehaltung und Zucht unter Einhaltung der Anweisungen des Vereins ernsthaft und redlich zu betreiben. 

   Der Vorstand erläßt für alle Vereinsmitglieder verbindliche Regelungen für  die Hundehaltung, für die Zuchtdokumente und die Meldung von Wohnsitzänderungen  von Vereinsmitgliedern.

Zudem beschließt der Vorstand über eine Schiedsgerichtsordnung, die  Verstöße von Mitgliedern gegen die Vereinsordnung regelt.

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